Erholungsurlaub für Tarifbeschäftigte

Das Urlaubsrecht der Tarifbeschäftigten hat sich durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zu einer schwierigen Rechtsmaterie entwickelt. Die alleinige Kenntnis der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben reicht oftmals nicht mehr aus, um im Einzelfall eine rechtssichere Urlaubsfestsetzung zu gewährleisten.

Das Kompaktseminar Erholungsurlaub stellt auf die Schwerpunkte der Rechtsprechung innerhalb der letzten Jahre ab und vermittelt gleichzeitig in komprimierter Form den Aufbau und grundlegende Systematiken des Urlaubsrechts, wie z.B. die Vergleichsberechnung zwischen dem tariflichen und gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Online-Schulung vermittelt in praxisgerechter Form durch zahlreiche Beispiele folgende Seminarschwerpunkte:

  • Entstehung des Urlaubsanspruchs einschließlich Wartezeit
  • Vergleichsberechnung Erholungsurlaub nach TVöD/TV-L und BUrlG bei Beginn oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Festsetzung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel der Tagewoche
  • Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit einschließlich Verfallsfristen
  • Urlaub im ruhenden Arbeitsverhältnis
    • Sonderurlaub
    • Sabbatical und Altersteilzeit
    • Rente auf Zeit
    • Pflegezeit
  • Urlaub bei Mutterschutz und Elternzeit
  • Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers (Stand der Rechtsprechung)
  • Abgeltung des Urlaubsanspruchs anhand eines konkreten Beispiels

Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenbeauftragte

Veranstaltungsart: Online-Schulung

Termin: Donnerstag, 08.05.2025

Dauer: 09.00 bis 16.00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)

Gebühr: 200 EUR inkl. MwSt. * Bei gleichzeitiger Buchung einer weiteren Veranstaltung verringert sich die Gebühr um 25,00 EUR je Veranstaltung.

Gesetzliche Grundlagen: TVöD/TV-L und BUrlG