Zusatzurlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung

Der Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ist spezialgesetzlich in § 208 SGB IX geregelt. Gleichwohl folgt der Schwerbehindertenurlaub den Grundsätzen des Bundesurlaubsgesetzes. Das Seminar zeigt den Anwendungsvorrang des § 208 SGB IX auf und stellt gleichzeitig verschiedene Fallkonstellationen aus der täglichen Praxis dar.

In den Bereichen Schicht- und Wechselschicht regelt § 27 TVöD/TV-L die Grundsätze zum Zusatzurlaub. Das Seminar zeigt die Anspruchsvoraussetzungen auf und gewährt weitere Informationen.

Der Sonderurlaub für persönliche Anlässe stellt einen weiteren Themenschwerpunkt dar. Da es in § 28 TVöD/TV-L keine hinreichenden Bestimmungen über die Voraussetzungen, den Beginn und das Ende sowie die Dauer des Sonderurlaubs gibt, bedarf es hierzu konkreter Informationen. Im Rahmen des Seminars wird auch auf die Auswirkungen eines genehmigten Sonderurlaubs auf das Arbeitsverhältnis eingegangen, insbesondere hinsichtlich Beschäftigungszeit, Stufenlaufzeit, Krankengeldzuschuss und Jahressonderzahlung.

Des Weiteren steht die Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD/TV-L im Vordergrund, die in der Praxis Schwierigkeiten dahingehend bereitet, dass die Regelungen unterschiedlich ausgelegt werden. Dies betrifft insbesondere die Erkrankung von Angehörigen bzw. die bezahlte Freistellung zwecks Arztbesuch.

Neben erfahrenen Praktikern wendet sich das Seminar auch an Beschäftigte, die noch keine bzw. wenig Kenntnisse in den vorgenannten Bereichen vorweisen können.

Seminarschwerpunkte:

  • Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung (Voraussetzungen, Wechsel der Tagewoche, Einstellung und Ausscheiden schwerbehinderter Mitarbeiter, Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft im laufenden Arbeitsverhältnis)
  • Zusatzurlaub wegen Wechselschicht- und Schichturlaub (Voraussetzungen, Änderung der Tagewoche, Unterbrechungszeiten)
  • Anspruchsvoraussetzungen, Dauer des Sonderurlaubs,vorzeitige Beendigung, Verlängerung, Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Erläuterung sämtlicher Befreiungstatbestände des § 29 TVöD/TV-L

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Haupt- und Personalämtern

Veranstaltungsort: Radisson Blu Hotel, An der Buschmühle 1, 44139 Dortmund, Tel. 0231/10860

Website:

https://radissonhotels.com/de-de/hotels/radisson-blu-dortmund/

Termin: Der neue Termin für das Jahr 2025 wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Dauer: 09.30 bis 16.30 Uhr

Gebühr: 275 EUR inkl. Mittagessen, Pausensnacks und Getränke

Gesetzliche Grundlagen: TVöD bzw. TV-L