Festsetzung der Beschäftigungszeit

Die Beschäftigungszeit dient in erster Linie der korrekten Ermittlung des Zeitpunktes für das Jubiläumsgeld. Ferner bestimmen sich die Kündigungsfrist, der Zeitpunkt für die ordentliche Unkündbarkeit sowie der Bezugszeitraum für den Krankengeldzuschuss nach der Beschäftigungszeit.

Da die Beschäftigungszeit nicht der Stufenlaufzeit entspricht, ergeben sich zwischen beiden Zeiten teils gravierende Unterschiede. Dies ist vor allem bei einer Langzeiterkrankung von entscheidender Bedeutung.

Mit Einführung des neuen Tarifrechts (TVöD/TV-L) haben sich die Voraussetzungen für die Anerkennung von Beschäftigungszeiten teilweise grundlegend geändert. Daher wird im Rahmen der Veranstaltung das alte Tarifrecht des BAT in den Grundzügen vergleichend dargestellt. Dies ist für die tägliche Praxis bei Besitzstandssachverhalten von elementarer Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Jubiläumsgeld für das 25-jährige bzw. 40-jährige Dienstjubiläum aufgrund eines Arbeitgeberwechsels erneut zur Zahlung fällig wird. Ferner erfolgt eine kurze Betrachtung des Themenkomplexes der Anerkennung von Zeiten im Soldatenverhältnis. Beispiele und Grafiken runden  das Seminar ab.

Eine korrekte Berechnung und Festsetzung der Beschäftigungszeit ist deshalb von großer praktischer Bedeutung. Im Rahmen des Seminars wird auf Grundlage der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen anschaulich der rechtssichere Umgang mit der Dienst- und Beschäftigungszeit vermittelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Zeiten nach § 19 und § 20 BAT sowie den §§ 6 und 12 ArbPlSchG bzw. § 11 SVG.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung werden folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:

  • Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzungen
  • Besonderheiten im ruhenden Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsunfähigkeit, Sonderurlaub aus dienstlichen und privaten Gründen, Eltern- und Pflegezeit, Wehrdienst
  • Anerkennung von Vordienstzeiten beim Wechsel des Arbeitgebers
  • Überleitungssachverhalte aus dem alten BAT-Recht
  • Berechnung der Beschäftigungszeit anhand von Übungsfällen
  • Korrektur der Beschäftigungszeit
  • Übungsbeispiele
  • Musterformular zur Festsetzung der Beschäftigungszeit

Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern

Veranstaltungsart: Online-Schulung

Termin: Montag, 31.08.2026

Dauer: 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr (acht Unterrichtseinheiten)

Gebühr: 200 EUR inkl. MwSt.

Gesetzliche Grundlagen: TVöD

Online-Registrierung unter http://avm.bayern/seminaranmeldung/online-schulungen/