Das Thema der Zeitzuschläge wirft immer wieder Rechtsfragen auf. Neben der Problematik, welche Kombination der unterschiedlichen Zeitzuschläge bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten zulässig ist, wird auch ausführlich auf das Arbeitszeitgesetz eingegangen (Ersatzruhetag etc.). Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie zur Ruhezeit und den Ruhepausen. In der Praxis wird flächendeckend gegen diese Arbeitnehmerschutzrechte verstoßen. Im Rahmen des Kompaktseminars werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden können.
Ein weiterer Seminarschwerpunkt bildet das Thema Rufbereitschaft. Es werden die Grundsätze zur Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitsleistung und die Berechnung der Rufbereitschaftsentgelte vermittelt. Im Rahmen der Rufbereitschaft wird auch ausführlich auf die tägliche Höchstarbeit wie auch auf die gesetzlichen Ruhezeiten eingegangen.
Die Rufbereitschaft wird oftmals in Kombination mit dem Winterdienst ausgeübt. In diesem Seminar werden deshalb auch Grundsätze zum Weckdienst, der Wetterschau sowie dem kurzfristigen Ansagen bzw. Absagen der Einsatzbereitschaft vermittelt.
Die Online-Schulung beinhaltet in praxisgerechter Form und durch zahlreiche Beispiele unterlegt, folgende Seminarschwerpunkte:
- Allgemeines zu den Sonderformen der Arbeit
- Zeitzuschläge einschließlich Überstundenbegriff und Mehrarbeit
- Rufbereitschaftspauschale, stundenweise Rufbereitschaft
- Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft, Abgrenzung zum Weckdienst
- Berechnung des Entgelts in der Rufbereitschaft einschl. Arbeitsleistung
- Arbeitszeitgesetz am Beispiel des Winterdienstes
- Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeit, Ruhepausen, Ruhezeit)
- Ausnahmen durch Dienstvereinbarung (ein DV-Muster wird bereitgestellt)
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern
Veranstaltungsart: Online-Schulung
Termin: Mittwoch, 02.09.2026
Dauer: 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr (acht Unterrichtseinheiten)
Gebühr: 200,00 EUR inkl. MwSt.
Gesetzliche Grundlagen: TVöD bzw. TV-L, Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Online-Registrierung unter http://avm.bayern/seminaranmeldung/online-schulungen/
