Arbeitszeugnisse richtig erstellen und interpretieren

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Der Arbeitgeber hat bei der Zeugniserstellung verschiedene Grundsätze des Zeugnisrechts zu beachten. Gerade am Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Zeugniswahrheit und der wohlwollenden Formulierung des Arbeitszeugnisses lässt sich erkennen, dass es in der Praxis oftmals schwierig ist, die korrekte Formulierung zu finden.

Das Seminar bietet einen systematischen Überblick hinsichtlich Aufbau und Inhalt der verschiedenen Zeugnisarten. Dies ermöglicht es, selbständig Arbeitszeugnisse zu entwerfen wie auch Zeugnisse anderer Arbeitgeber zu interpretieren.

Im Praxisteil der Veranstaltung werden verschiedene Arbeitszeugnisse gemeinsam analysiert. Dadurch gelingt es, bestimmte Formulierungen besser zu erkennen und gleichzeitig ein Notensystem für das Arbeitszeugnis abzuleiten.

Im Rahmen einer Online-Schulung werden folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:

  • Rechtsgrundlagen
  • Grundsätze des Zeugnisrechts
  • Arten von Arbeitszeugnissen
  • Aufbau und Struktur von Arbeitszeugnissen
  • Formulierungshoheit des Arbeitgebers
  • Zeugnissprache als „Geheimcode“ für Personalverantwortliche
  • Die häufigsten Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Beispielhafte Analyse anhand von Arbeitszeugnissen aus der Praxis
  • Musterformulierungen

Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern, Personalratsmitglieder

Termin: Freitag, 04.04.2025

Veranstaltungsart: Online-Schulung

Dauer: 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr (5 Unterrichtseinheiten)

Gebühr: 175,00 EUR inkl. MwSt.*

Gesetzliche Grundlagen: § 35 TVöD/TV-L, § 106 Gewerbeordnung (GewO)

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

* Bei der Belegung von zwei Veranstaltungen reduziert sich die Seminargebühr um 25,00 EUR je Schulung.