Das zum 01.01.2018 novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet das Kernstück des Mutterschutzrechts. Es dient dem Gesundheitsschutz der erwerbstätigen Mutter und ihres Kindes. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen dadurch verhindert werden. Am 01.06.2025 trat erneut eine weitreichende Reform beim Mutterschutz in Kraft.
Ergänzend dazu ermöglicht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beiden Elternteilen die Betreuung und Kindererziehung in den ersten Lebensjahren. Die Inanspruchnahme der Elternzeit wurde bei der letzten Reform zum 01.09.2021 flexibler ausgestaltet. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Zeitraums wie auch für die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit.
Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:
- Berechtigter Personenkreis
- Mitteilungspflichten der Schwangeren
- Beschäftigungsverbote
- Gefährdungsbeurteilung
- Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Erstattung von Arbeitgeberleistungen durch das Ausgleichsverfahren (Umlage 2)
- Dauer der Elternzeit und Gestaltungsmöglichkeiten; Elternzeit für mehrere Kinder
- Aufteilung der Elternzeit in mehrere Abschnitte
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
- Besonderer Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit; Ausnahmen
- Auswirkungen von Mutterschutz und Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis, insbesondere Stufenlaufzeit, Urlaubsanspruch und Urlaubsübertragung.
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern
Veranstaltungsort: Hotel zum ERDINGER Weißbräu, Heiglhofstraße 13, 81377 München
Website: https://www.hotels-erdinger-muenchen.de/
Termin: Donnerstag, 18.09.2025
Dauer: 09.30 bis 16.30 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Gebühr: 275 EUR inkl. Mittagessen, Pausensnacks und Getränke
Gesetzliche Grundlagen: MuSchG und BEEG
