Das Thema der Zeitzuschläge wirft immer wieder Rechtsfragen auf. Neben der Problematik, welche Kombination der unterschiedlichen Zeitzuschläge bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten zulässig ist, wird auch ausführlich auf das Arbeitszeitgesetz eingegangen (Ersatzruhetag etc.). Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie zur Ruhezeit und den Ruhepausen. In der Praxis wird flächendeckend gegen diese Arbeitnehmerschutzrechte verstoßen. Im Rahmen des Kompaktseminars werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden können.
Ein weiterer Seminarschwerpunkt bildet das Thema Rufbereitschaft. Es werden die Grundsätze zur Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitsleistung und die Berechnung der Rufbereitschaftsentgelte vermittelt.
Die Rufbereitschaft wird oftmals in Kombination mit dem Winterdienst ausgeübt. In diesem Seminar werden deshalb auch Grundsätze zum Weckdienst, der Wetterschau sowie dem kurzfristigen Ansagen bzw. Absagen der Einsatzbereitschaft vermittelt.
Seminarschwerpunkte:
- Allgemeines zu den Sonderformen der Arbeit
- Zeitzuschläge einschließlich Überstundenbegriff und Mehrarbeit
- Rufbereitschaftspauschale, stundenweise Rufbereitschaft
- Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft
- Berechnung des Entgelts in der Rufbereitschaft einschl. Arbeitsleistung
- Arbeitszeitgesetz am Beispiel des Winterdienstes
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern, Bauhofleiter/innen, Personalratsmitglieder
Veranstaltungsort: Hotel zum Erdinger Weißbräu, Heiglhofstraße 13, 81377 München
Termin: Montag, 09.09.2023
Dauer: 09.30 bis 16.30 Uhr
Gebühr: 275 EUR inkl. Mittagessen, Pausensnacks und Getränke
Mitzubringende Unterlagen: TVöD bzw. TV-L, Arbeitszeitgesetz (ArbZG)