Zeitzuschläge, Rufbereitschaft und Arbeitszeitgesetz

Das Thema der Zeitzuschläge wirft immer wieder Rechtsfragen auf. Neben der Problematik, welche Kombination der unterschiedlichen Zeitzuschläge bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten tariflich zulässig ist, wird auch auf die Abgrenzung zwischen Mehrarbeit und Überstunden eingegangen.

Besondere Bedeutung erfährt dieses Thema durch ein aktuelles BAG-Urteil zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte.

Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet gleichzeitig die gesetzlichen Grundlagen zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie zur Ruhezeit und den Ruhepausen. In der Praxis wird flächendeckend gegen diese Arbeitnehmerschutzrechte verstoßen. Im Rahmen der Veranstaltung werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie durch den Abschluss von Dienstvereinbarungen die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden können.

Ein weiterer Seminarschwerpunkt bildet das Thema Rufbereitschaft. Es werden die Grundsätze zur Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitsleistung und die Berechnung der Rufbereitschaftsentgelte vermittelt.

Die Rufbereitschaft wird oftmals in Kombination mit dem Winterdienst ausgeübt. In diesem Seminar werden deshalb auch die Grundsätze zum Weckdienst sowie dem kurzfristigen Ansagen bzw. Absagen der Winterdienst-Einsatzbereitschaft vermittelt.

Im Rahmen einer Online-Schulung werden Ihnen folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:

  • Allgemeines zu den Sonderformen der Arbeit
  • Zeitzuschläge einschließlich Überstundenbegriff und Mehrarbeit
  • Rufbereitschaftspauschale, stundenweise Rufbereitschaft
  • Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft
  • Berechnung des Entgelts in der Rufbereitschaft einschl. Arbeitsleistung
  • Arbeitszeitgesetz am Beispiel des Winterdienstes
  • Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeit, Ruhepausen, Ruhezeit)
  • Ausnahmen durch Dienstvereinbarung

Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern, Bauhofleiter/innen

Veranstaltungsart: Online-Schulung

Termin: Dienstag, 25.02.2025

Dauer: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)

Gebühr: 200,00 EUR inkl. MwSt.*

Gesetzliche Grundlagen: TVöD/TV-L, ArbZG

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

* Bei der Belegung von zwei Veranstaltungen reduziert sich die Seminargebühr um 25,00 EUR je Schulung.