Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich um eine Gegenleistung für die im Kalenderjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue der Beschäftigten. Sie stellt keine Weihnachtszuwendung dar, wie dies im früheren Tarifrecht gegolten hat.
Die Zahlbarmachung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den Anspruchsvoraussetzungen gilt es vor allem die Regelungen über die Zwölftelung und deren Ausnahmen, wie z.B. bei Elternzeit und Krankengeldzuschuss zu beachten.
Ein fortwährendes Praxisthema stellt auch die Bemessung der Jahressonderzahlung bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit dar. Hier gelten Besonderheiten für die Bemessung der Anspruchshöhe.
Im Rahmen des Seminars werden auch die ab dem 01.01.2026 geltenden Regelungen zu den Tauschtagen ausführlich anhand von Beispielen erläutert.
Seminarschwerpunkte:
- Berechtigter Personenkreis
- Anspruchsvoraussetzungen
- Höhe der Jahressonderzahlung
- Bemessungszeitraum (Regelfall und Ausnahmen)
- Durchschnittsberechnung
- Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
- Minderung der Jahressonderzahlung anlässlich eines unbezahlten Sonderurlaubs etc.
- Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres
- Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel
- Steuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung
- Teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung (Tauschtage)
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern
Termin: Freitag, 04.09.2026
Veranstaltungsart: Online-Schulung
Dauer: 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr (fünf Unterrichtseinheiten)
Gebühr: 175,00 EUR inkl. MwSt.
Gesetzliche Grundlagen: TVöD/TV-L
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
