Die Beschäftigungszeit dient in erster Linie der korrekten Ermittlung des Zeitpunktes für das Jubiläumsgeld. Ferner bestimmen sich die Kündigungsfrist, der Zeitpunkt für die ordentliche Unkündbarkeit sowie der Bezugszeitraum für den Krankengeldzuschuss nach der Beschäftigungszeit.
Da die Beschäftigungszeit nicht der Stufenlaufzeit entspricht, ergeben sich zwischen beiden Zeiten teils gravierende Unterschiede. Dies ist vor allem bei einer Langzeiterkrankung von entscheidender Bedeutung.
Mit Einführung des neuen Tarifrechts (TVöD/TV-L) haben sich die Voraussetzungen für die Anerkennung von Beschäftigungszeiten teilweise grundlegend geändert. Daher wird im Rahmen der Veranstaltung das alte Tarifrecht des BAT in den Grundzügen vergleichend dargestellt. Dies ist für die tägliche Praxis bei Besitzstandssachverhalten von elementarer Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Jubiläumsgeld für das 25-jährige bzw. 40-jährige Dienstjubiläum aufgrund eines Arbeitgeberwechsels erneut zur Zahlung fällig wird. Ferner erfolgt eine kurze Betrachtung des Themenkomplexes der Anerkennung von Zeiten im Soldatenverhältnis. Beispiele und Grafiken runden das Seminar ab.
Seminarschwerpunkte:
- Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzungen
- Besonderheiten im ruhenden Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsunfähigkeit, Sonder-urlaub aus dienstlichen und privaten Gründen, Eltern- und Pflegezeit, Wehrdienst
- Anerkennung von Vordienstzeiten beim Wechsel des Arbeitgebers
- Überleitungssachverhalte aus dem alten BAT-Recht
- Berechnung der Beschäftigungszeit anhand von Übungsfällen
- Korrektur der Beschäftigungszeit, tarifliche Ausschlussfrist
- Musterformular zur Festsetzung der Beschäftigungszeit
Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern
Veranstaltungsart: Online-Schulung
Termin: Dienstag, 11.03.2025
Dauer: 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Gebühr: 200,00 EUR inkl. MwSt.*
Gesetzliche Grundlagen: Werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
* Bei der Belegung von zwei Veranstaltungen reduziert sich die Seminargebühr um 25,00 EUR je Schulung.