Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Der Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung ist spezialgesetzlich in § 208 Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Gleichwohl folgt der Schwerbehindertenurlaub den Grundsätzen des Bundesurlaubsgesetzes. Das Seminar zeigt den Anwendungsvorrang des § 208 SGB IX auf und stellt gleichzeitig verschiedene Fallkonstellationen dar.

Für die tägliche Praxis sind insbesondere folgende Fragestellungen von Bedeutung: Ab wann entsteht erstmals der Urlaubsanspruch? Was gilt es beim Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu beachten? Haben auch gleichgestellte behinderte Personen Anspruch auf den Zusatzurlaub? Wie wird der Zusatzurlaub beim Wechsel der Tagewoche berechnet und wird der Zusatzurlaub überhaupt gerundet? Kann es sein, dass Beschäftigte im Jahr der Einstellung oder der Beendigung noch den vollen Zusatzurlaub erhalten?

Im Rahmen einer Online-Schulung wird Ihnen die Systematik des Zusatzurlaubs praxisgerecht erläutert. Es ergeben sich folgende Seminarschwerpunkte:

  • Höhe des Zusatzurlaubs, Anspruchsvoraussetzungen
  • Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Einstellung und Ausscheiden schwerbehinderter Mitarbeiter
  • Wartezeit
  • Umrechnung des Urlaubsanspruchs beim Wechsel der Tagewoche
  • Zusatzurlaub im ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Sonderurlaub, Rente auf Zeit, Elternzeit)
  • Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Abgeltung des Urlaubsanspruchs

Zielgruppe: Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen in Haupt- und Personalämtern, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenbeauftragte

Veranstaltungsart: Online-Schulung

Termin: Freitag, 06.09.2024

Dauer: 08.00 bis ca. 12.00 Uhr (5 Unterrichtseinheiten)

Gebühr: 175 EUR inkl. MwSt. * Bei gleichzeitiger Buchung der Veranstaltung zum Erholungsurlaub am 21.06.2024 verringert sich die Gebühr auf 150,00 EUR je Veranstaltung.

Gesetzliche Grundlagen: BUrlG und § 208 SGB IX